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Aktuelle Änderungen zur Blutegeltherapie:
Am 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten.
Das Gesetz regelt unter anderem die Anwendung von apothekenpflichtigen Humanarzneimitteln bei Tieren. Da der medizinische Blutegel ein apothekenpflichtiges Humanarzneimittel ist, dürfen diese bei Tieren nur noch von Tierärzten und nicht mehr von anderen Personen wie z.B. Tierheilpraktikern, Therapeuten oder dem Tierbesitzer selbst angewendet werden.
Eine Anwendung ist für Therapeuten nur noch möglich, wenn die Arzneimittel - in diesem Fall die Blutegel - vom behandelnden Tierarzt verschrieben oder abgegeben werden und eine tierärztliche Behandlungsanweisung ausgehändigt wird, s. § 50 Absatz 2 TAMG.
Ermäßigungen bei der Behandlung von zwei oder mehr Pferden in einem Stall
Ermäßigungen für die Behandlung von Schul- und Therapiepferden
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